AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Verträge über Leistungen von Finn Bellmann (Einzelunternehmen), Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien, Österreich, tätig unter der Bezeichnung Orion Labs Austria (nachfolgend Orion Labs oder Auftragnehmer). Erfasst sind insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
- Entwicklung von Websites, SaaS- und Individualsoftware sowie Webdesign,
- Automatisierung von Geschäftsprozessen und Integration von KI-Anwendungen,
- Konzeption und Anbindung von Schnittstellen (APIs),
- Einrichtung und Betrieb von IT-Infrastruktur sowie laufende Betreuung und Wartung,
- Online-Marketing, insbesondere Suchmaschinenoptimierung (SEO) einschließlich Local SEO, Suchmaschinenwerbung (Google Ads), Social Media Marketing, Performance Marketing und Paid Social, Content Marketing, Conversion-Optimierung, Digitalstrategie sowie Analytics und Tracking.
- Corporate Design, Grafik- und Printdesign, Gestaltung von Außenwerbung, Beschilderung, Fahrzeugwerbung, Messe- und Werbemitteln, die Erstellung druckfertiger Produktionsdaten sowie die Koordination von Druck, Produktion und Montage durch Partnerbetriebe.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG erbringt Orion Labs keine Leistungen; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht Gegenstand dieser AGB. Auch Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt (§ 1 Abs. 3 KSchG), sind Verbrauchergeschäfte und nicht Gegenstand dieser AGB. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Orion Labs ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Abweichungen von diesen AGB gelten nur, soweit Orion Labs ihnen ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat.
Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden. Eine geänderte Fassung gilt für künftige Verträge nur, wenn Orion Labs den Kunden vor dem jeweiligen Vertragsschluss auf die Änderung hingewiesen und ihm die geänderte Fassung zugänglich gemacht hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Orion Labs sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot bleibt, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, für die Dauer von 14 Tagen ab Angebotsdatum bindend (Bindungsfrist).
Bei verbindlichen Angeboten kommt der Vertrag durch deren Annahme durch den Kunden in Schriftform innerhalb der Bindungsfrist zustande, im Übrigen durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung von Orion Labs. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist das angenommene verbindliche Angebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung maßgeblich, durch die der Vertrag zustande gekommen ist.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der von Orion Labs zu erbringenden Leistungen ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung. Angaben in Werbematerialien, allgemeine Leistungsbeschreibungen oder mündliche Äußerungen begründen keine über die Leistungsbeschreibung hinausgehenden Verpflichtungen.
Nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden (Change Requests), die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert in Schriftform zu vereinbaren und werden gesondert nach dem vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, nach dem üblichen Vergütungssatz von Orion Labs vergütet. Verschieben sich hierdurch vereinbarte Termine, gilt § 6 entsprechend.
Orion Labs ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Unterauftragnehmer und Dritte einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Kunden verbleibt bei Orion Labs. Soweit Orion Labs personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, richtet sich der Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter nach der im folgenden Absatz genannten Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
Soweit Orion Labs im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – etwa durch Zugriff auf Analyse-Werkzeuge, CRM-Systeme, Werbekonten, Kontakt- oder Zielgruppenlisten oder Formulardaten oder beim Betrieb, bei der Betreuung und bei der Wartung von Systemen –, ist der Kunde Verantwortlicher und Orion Labs Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Die Parteien schließen hierüber vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO; diese geht in ihrem Regelungsbereich den vorliegenden AGB vor. Für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage und erforderlicher Einwilligungen, ist der Kunde als Verantwortlicher zuständig.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Orion Labs alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Texte, Bild- und Mediendaten, Zugänge, Zugangsdaten, Zugriffsrechte und technischen Voraussetzungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung.
Der Kunde benennt eine ansprechbare, entscheidungsbefugte Kontaktperson und erteilt angefordertes Feedback sowie Freigaben innerhalb angemessener, im Projektverlauf vereinbarter Fristen. Unterbleiben rechtzeitige Mitwirkungshandlungen, Rückmeldungen oder Freigaben, so verlängern sich hiervon abhängige Termine und Fristen angemessen; hierdurch bedingte Mehraufwände und Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von Orion Labs und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Kunde stellt sicher, dass er an allen beigestellten Inhalten (insbesondere Texten, Bildern, Videos, Grafiken, Logos, Marken, Schriften, Daten und sonstigen Materialien) über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie über gegebenenfalls erforderliche Zustimmungen abgebildeter Personen verfügt und deren Verwendung durch Orion Labs keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde hält Orion Labs insoweit gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, es sei denn, den Kunden trifft an der Rechtsverletzung kein Verschulden.
Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich und erstellt vor Beginn von Arbeiten an bestehenden Systemen geeignete Datensicherungen, soweit die Datensicherung nicht nach dem Angebot Gegenstand der Leistungen von Orion Labs ist.
§ 5 Vergütung und Zahlung
Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, soweit diese anfällt. Reise-, Material- und sonstige Auslagen werden gesondert vergütet, soweit dies vereinbart ist. Werbebudgets und sonstige an Plattformbetreiber zu entrichtende Entgelte sind nicht Teil der Vergütung von Orion Labs; sie trägt der Kunde nach Maßgabe von § 8 unmittelbar.
Bei Projekten mit längerer Laufzeit oder größerem Umfang ist Orion Labs berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt oder nach vereinbarten Zahlungsplänen zu verlangen. Wiederkehrende Leistungen (insbesondere Wartung, Betreuung und laufende Online-Marketing-Leistungen) werden nach der vereinbarten Abrechnungsperiode abgerechnet.
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages bei Orion Labs.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Orion Labs berechtigt, Verzugszinsen nach § 456 UGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Pauschale von 40 Euro für Betreibungskosten nach § 458 UGB bleibt unberührt. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu.
§ 6 Termine
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von Orion Labs ausdrücklich in Schriftform als verbindlich zugesagt worden sind. Im Übrigen handelt es sich um unverbindliche Zeitangaben.
Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden nach § 4. Verzögert sich die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, verschieben sich verbindliche Termine angemessen.
Umstände höherer Gewalt sowie sonstige von Orion Labs nicht zu vertretende Ereignisse (insbesondere Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Ausfälle von Kommunikations- oder Energienetzen, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Vorleistern) verlängern verbindliche Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Orion Labs unterrichtet den Kunden über den Eintritt derartiger Umstände.
§ 7 Abnahme
Soweit die Leistungen von Orion Labs werkvertraglichen Charakter haben, ist der Kunde zur Abnahme des vertragsgemäß erbrachten Werkes verpflichtet. Orion Labs stellt die abnahmefähige Leistung bereit und zeigt die Abnahmereife in Schriftform an.
Der Kunde prüft die Leistung innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Anzeige der Abnahmereife und erklärt die Abnahme in Schriftform oder benennt die der Abnahme entgegenstehenden wesentlichen Mängel.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv in Gebrauch nimmt oder die Abnahme nicht innerhalb der vorgenannten Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie sind im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen.
Teilabnahmen abgrenzbarer, in sich abgeschlossener Leistungsteile sind zulässig, soweit dies vereinbart ist.
Auf Online-Marketing-Leistungen ist dieser Paragraph nur anzuwenden, soweit sie ausdrücklich als Werk vereinbart sind (§ 8).
§ 8 Besondere Bestimmungen für Online-Marketing-Leistungen
Für Online-Marketing-Leistungen (insbesondere Suchmaschinenoptimierung einschließlich Local SEO, Suchmaschinenwerbung, Social Media Marketing, Performance Marketing und Paid Social, Content Marketing, Conversion-Optimierung, Digitalstrategie sowie Analytics und Tracking) gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen. Im Fall eines Widerspruchs gehen sie den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor.
Art der Leistung, kein geschuldeter Erfolg. Online-Marketing-Leistungen erbringt Orion Labs als Dienstleistungen: Geschuldet ist die sorgfältige und fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg. Dies gilt nicht, soweit im Angebot ein bestimmtes Arbeitsergebnis ausdrücklich als Werk im Sinne des § 1151 ABGB vereinbart ist, etwa die Erstellung einer Landingpage oder eines Konzepts oder die Einrichtung eines Tracking-Setups; für solche Leistungen gelten die Bestimmungen über die Abnahme (§ 7) und die Gewährleistung (§ 10). Die Wirkung von Marketing-Maßnahmen hängt wesentlich von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Orion Labs ab, etwa von Algorithmen und Entscheidungen der Plattformbetreiber, vom Wettbewerb, von der Marktlage sowie vom Angebot, von den Preisen und von der Website des Kunden. Orion Labs übernimmt daher keine Garantie für bestimmte Platzierungen oder Rankings, Reichweiten, Impressionen, Klicks, Klickpreise, Conversions, Leads, Anfragen oder Umsätze. Prognosen, Zielwerte und Vergleichswerte sind unverbindliche Einschätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich in Schriftform als verbindlich zugesagt sind.
Werbebudget. Werbebudgets (insbesondere Kosten für Anzeigen, Klicks und Impressionen sowie sonstige an Plattformbetreiber zu entrichtende Entgelte) sind nicht Bestandteil der Vergütung von Orion Labs. Sie werden vom Kunden unmittelbar an den jeweiligen Plattformbetreiber bezahlt beziehungsweise über das Werbekonto des Kunden mit dem dort vom Kunden hinterlegten Zahlungsmittel abgerechnet. Orion Labs leistet keine Zahlungen auf Werbebudgets für den Kunden und tritt hierfür nicht in Vorlage. Die Höhe des Werbebudgets bestimmt der Kunde; Orion Labs steuert Kampagnen im Rahmen des vom Kunden freigegebenen Budgets. Für Abweichungen, die auf der Ausspielungs- oder Abrechnungslogik der Plattform beruhen, ist Orion Labs nicht verantwortlich, sofern Orion Labs die Budgeteinstellungen ordnungsgemäß vorgenommen hat.
Konten. Werbe-, Analyse- und Profilkonten (etwa Werbekonten bei Google Ads, Meta und LinkedIn, Konten bei Google Analytics und der Google Search Console, das Google-Unternehmensprofil sowie Social-Media-Profile) werden auf den Namen des Kunden registriert und geführt. Der Kunde ist und bleibt Inhaber dieser Konten sowie der darin gespeicherten Daten, Kampagnen und Einstellungen und ist alleiniger Vertragspartner des jeweiligen Plattformbetreibers. Die Inhaberschaft des Kunden an den Konten und den darin gespeicherten Daten, Kampagnen und Einstellungen lässt die Regelung über Nutzungsrechte an von Orion Labs erstellten Werbemitteln, Texten und Konzepten (§ 9) unberührt; dies gilt auch, soweit solche Arbeitsergebnisse in den Konten hinterlegt sind. Richtet Orion Labs solche Konten auf Wunsch des Kunden ein, geschieht dies im Namen und für Rechnung des Kunden; der Kunde bevollmächtigt Orion Labs hierzu, einschließlich der Abgabe der für die Einrichtung erforderlichen Erklärungen gegenüber dem jeweiligen Plattformbetreiber. Orion Labs räumt dem Kunden die Inhaber- beziehungsweise Administratorrechte an diesen Konten ein und übergibt ihm etwaige Zugangsdaten. Die Nutzungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Plattform gelten unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Plattformbetreiber. Das für die Abrechnung erforderliche Zahlungsmittel hinterlegt der Kunde selbst. Orion Labs erhält die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte. Der Kunde kann diese jederzeit beschränken oder entziehen; dadurch verursachte Einschränkungen der Leistungserbringung gehen nicht zu Lasten von Orion Labs (§ 4). Nach Vertragsende nimmt Orion Labs keine Änderungen in den Konten mehr vor und entfernt die eigenen Zugänge, soweit der Kunde sie nicht selbst entzieht oder nichts anderes vereinbart ist; die Pflichten aus der Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO (§ 3) bleiben unberührt. Über die Fortführung oder Pausierung laufender Kampagnen nach Vertragsende entscheidet der Kunde.
Plattformen Dritter. Online-Marketing-Leistungen werden auf und mit Plattformen Dritter erbracht (etwa Suchmaschinen, Werbenetzwerken und sozialen Netzwerken). Diese Plattformen unterliegen eigenen Nutzungsbedingungen und Werberichtlinien, prüfen Anzeigen und Inhalte nach eigenem Ermessen und können sie ablehnen, einschränken oder entfernen; sie ändern ihre Algorithmen, Funktionen, Schnittstellen, Preise und Bedingungen und können Konten sperren. Auf solche Entscheidungen und Änderungen hat Orion Labs keinen Einfluss. Orion Labs ist für sie und ihre Folgen nicht verantwortlich, es sei denn, sie beruhen auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Orion Labs, etwa auf einem schuldhaften Verstoß von Orion Labs gegen die Richtlinien der Plattform; die Haftung richtet sich in diesem Fall nach § 11. Orion Labs informiert den Kunden, sobald Orion Labs von einer Ablehnung, Einschränkung oder Sperre Kenntnis erlangt, die die vereinbarten Leistungen betrifft. Erfordern Änderungen der Plattformen Anpassungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gilt § 3 für Änderungs- und Erweiterungswünsche entsprechend.
Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist für die beworbenen Produkte und Leistungen, seine Angebote und Preise sowie für die inhaltliche Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der Werbeaussagen verantwortlich (etwa nach dem UWG, nach Preisauszeichnungsvorschriften oder nach branchenspezifischen Werbebeschränkungen). Für vom Kunden beigestellte Materialien gilt § 4 hinsichtlich der erforderlichen Rechte und der Schad- und Klagloshaltung. Ebenso ist der Kunde für die rechtlichen Inhalte und Vorgaben seiner eigenen Website und seiner sonstigen Online-Präsenzen verantwortlich, insbesondere für Impressum und Offenlegung (§ 5 ECG, § 25 MedienG), die Datenschutzerklärung sowie Inhalt und Ausgestaltung des Einwilligungsbanners, und für die Entscheidung, welche Analyse-, Tracking- und Werbetechnologien eingesetzt werden und auf welcher Rechtsgrundlage (§ 165 Abs. 3 TKG 2021, DSGVO). Orion Labs setzt solche Lösungen auf Wunsch des Kunden nach dessen Vorgaben technisch um; eine Rechtsberatung erbringt und schuldet Orion Labs nicht. Die Pflicht von Orion Labs zur vertragsgemäßen und fachgerechten technischen Umsetzung bleibt unberührt. Erkennt Orion Labs bei der Leistungserbringung oder ist für Orion Labs dabei offensichtlich erkennbar, dass Inhalte, Werbeaussagen oder Vorgaben des Kunden rechtlich bedenklich sind, weist Orion Labs den Kunden darauf hin. Orion Labs ist berechtigt, die Umsetzung offensichtlich rechtswidriger oder gegen Plattformrichtlinien verstoßender Inhalte abzulehnen.
Freigaben. Orion Labs legt dem Kunden Anzeigen, Werbemittel, Texte, Beiträge und sonstige zur Veröffentlichung bestimmte Inhalte sowie wesentliche Kampagneneinstellungen (insbesondere Budget, Laufzeit und Zielgruppen) vor der Veröffentlichung beziehungsweise Aktivierung zur Freigabe vor. Veröffentlicht oder aktiviert wird erst nach Freigabe durch den Kunden in Textform. Laufende Optimierungen innerhalb des freigegebenen Rahmens (etwa Anpassungen von Geboten, Keywords und der Budgetverteilung innerhalb des freigegebenen Gesamtbudgets) bedürfen keiner gesonderten Freigabe, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die freigegebenen Inhalte, soweit Orion Labs nicht einen Hinweis auf Bedenken unterlassen hat, die Orion Labs erkannt hat oder die für Orion Labs offensichtlich erkennbar waren (siehe Verantwortung des Kunden). Für verzögerte Freigaben gilt § 4.
Reporting. Orion Labs berichtet dem Kunden über die erbrachten Leistungen und die maßgeblichen Kennzahlen in dem im Angebot vereinbarten Umfang, Format und Rhythmus. Die Kennzahlen beruhen auf den von den jeweiligen Plattformen und Analysewerkzeugen bereitgestellten Daten; diese können etwa aufgrund fehlender Einwilligungen, eingesetzter Blocker oder plattformseitiger Schätzungen von den tatsächlichen Werten abweichen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser von Dritten ermittelten Daten übernimmt Orion Labs keine Gewähr. Unabhängig vom Reporting kann der Kunde über seine eigenen Konten jederzeit selbst Einsicht in die Daten nehmen.
Auftragsverarbeitung. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden, etwa durch Zugriff auf Analyse-Werkzeuge, Werbekonten, Zielgruppenlisten oder Formulardaten, gilt § 3.
§ 8a Besondere Bestimmungen für Gestaltung, Druck, Produktion und Montage
Für Leistungen in den Bereichen Corporate Design, Grafik- und Printdesign, Außenwerbung und Beschilderung, Fahrzeugwerbung sowie Messe- und Werbemittel gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen. Im Fall eines Widerspruchs gehen sie den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor.
Leistungsinhalt. Orion Labs erbringt die Gestaltung und erstellt druck- beziehungsweise produktionsfertige Daten. Druck, Herstellung, Veredelung, Folierung, Lieferung und Montage erbringt Orion Labs nicht selbst; sie werden von Partnerbetrieben ausgeführt. Ob der Kunde den Partnerbetrieb unmittelbar beauftragt und Orion Labs die Abwicklung lediglich koordiniert oder ob Orion Labs den Partnerbetrieb beauftragt und dessen Leistung an den Kunden weiterverrechnet, ergibt sich aus dem Angebot. Beauftragt Orion Labs den Partnerbetrieb, ist dieser Erfüllungsgehilfe von Orion Labs im Sinne von § 3. Beauftragt der Kunde den Partnerbetrieb unmittelbar, kommt der Vertrag über Produktion und Montage ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Partnerbetrieb zustande; Orion Labs schuldet dann nur die vereinbarte Gestaltung, die Produktionsdaten und die vereinbarte Koordination.
Druck- und Produktionsfreigabe. Vor Druck, Produktion oder Montage legt Orion Labs dem Kunden die finalen Daten, einen Proof oder eine Visualisierung zur Freigabe vor. Produziert wird erst nach Freigabe durch den Kunden in Textform. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für Texte, Rechtschreibung, Angaben wie Telefonnummern, Adressen und Preise, Maße, Mengen und Ausführung, soweit Orion Labs nicht einen Hinweis auf Fehler unterlassen hat, die Orion Labs erkannt hat oder die für Orion Labs offensichtlich erkennbar waren.
Farben und Material. Technisch bedingte Abweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und Endprodukt sowie zwischen verschiedenen Auflagen, Materialien, Druck- und Herstellungsverfahren sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar, soweit sie innerhalb der üblichen Toleranzen liegen. Verbindliche Farbvorgaben, etwa Sonderfarben oder bestimmte Farbprofile, gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Für Haltbarkeit, Beständigkeit und Verarbeitung von Materialien gelten die Angaben der Hersteller und Partnerbetriebe.
Angaben, Maße und Untergründe. Der Kunde stellt die für die Gestaltung erforderlichen Angaben bereit, insbesondere Maße, Fotos, Fahrzeugdaten, Vorgaben von Veranstaltern, Druckereien oder Standbauern sowie Angaben zu Untergründen und Montageorten. Gestaltungen auf Grundlage dieser Angaben stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung vor Ort beziehungsweise am Objekt durch den ausführenden Partnerbetrieb.
Genehmigungen und Zustimmungen. Für Außenwerbung, Schilder, Leuchtwerbung, Fassaden-, Schaufenster- und Fahrzeugbeschriftungen können behördliche Genehmigungen sowie Zustimmungen Dritter, etwa von Eigentümern, Vermietern, Hausverwaltungen, Leasinggebern oder Veranstaltern, erforderlich sein. Diese holt der Kunde ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Orion Labs weist den Kunden auf typischerweise bestehende Erfordernisse hin, soweit sie für Orion Labs erkennbar sind; eine Rechtsberatung erbringt und schuldet Orion Labs nicht. Gleiches gilt für allfällige Melde- oder Eintragungspflichten bei Fahrzeugen.
Termine, Mengen und Kosten. Liefer- und Montagetermine hängen von Auflage, Material, Veredelung und der Kapazität der Partnerbetriebe ab; § 6 gilt entsprechend. Kosten für Druck, Produktion, Lieferung und Montage weist Orion Labs im Angebot getrennt von der Gestaltung aus.
§ 9 Nutzungsrechte
An den von Orion Labs im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Software, Quellcode, Designs, Grafiken, Texten, Werbemitteln und Konzepten) räumt Orion Labs dem Kunden die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung. Bis dahin ist eine etwaige Nutzung nur widerruflich gestattet.
Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Ist dort kein Umfang bestimmt, erhält der Kunde eine nicht ausschließliche (einfache), zeitlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsbewilligung (§ 24 UrhG) zum vertraglich vorausgesetzten Zweck. Bei Online-Marketing-Leistungen umfasst der vertraglich vorausgesetzte Zweck auch die Weiterverwendung und Anpassung der in den Konten des Kunden hinterlegten Werbemittel und Texte durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte für eigene Zwecke des Kunden. Eine Übertragung an Dritte, Bearbeitung oder Weiterlizenzierung darüber hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Für in die Arbeitsergebnisse eingebundene Open-Source-Komponenten sowie sonstige Fremd- und Drittsoftware gelten ausschließlich deren jeweilige Lizenzbedingungen. Orion Labs weist auf die Verwendung solcher Komponenten hin, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist.
Orion Labs bleibt berechtigt, das im Rahmen des Projekts erworbene allgemeine Know-how, wiederverwendbare Konzepte, Ideen, Verfahren und Programmierbausteine frei zu nutzen.
Orion Labs ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen unter Nennung des Kunden als Referenz zu Zwecken der Eigenwerbung zu benennen und in angemessenem Umfang darzustellen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Schriftform widersprechen.
§ 10 Gewährleistung
Orion Labs leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen bei Abnahme beziehungsweise Übergabe dem Vertrag entsprechen, insbesondere die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen.
Der Kunde hat die erbrachten Leistungen nach Übergabe beziehungsweise Abnahme unverzüglich, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und dabei erkennbare Mängel binnen angemessener Frist, verdeckte Mängel binnen angemessener Frist nach ihrer Entdeckung, Orion Labs in Schriftform anzuzeigen. Die Rügeobliegenheit nach § 377 UGB gilt für sämtliche Leistungen, auf die dieser Paragraph anzuwenden ist, auch soweit § 377 UGB nicht unmittelbar anwendbar ist. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mängelanzeige, kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Leistung nicht mehr geltend machen. Dies gilt nicht, wenn Orion Labs den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen hat (§ 377 Abs. 5 UGB).
Im Falle eines fristgerecht gerügten Mangels ist Orion Labs zunächst nach eigener Wahl zur Verbesserung (Beseitigung des Mangels oder Nachtrag des Fehlenden) oder zum Austausch berechtigt und verpflichtet. Erst wenn Verbesserung oder Austausch fehlschlagen, unmöglich oder unzumutbar sind oder Orion Labs sie verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, kann der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 922 ff. ABGB, insbesondere § 932 ABGB) Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, die Aufhebung des Vertrages (Wandlung) verlangen; Schadenersatzansprüche richten sich nach § 11.
Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig, 12 Monate ab Abnahme beziehungsweise ab Übergabe der Leistung. Die gesetzlichen Fristen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung bleiben unberührt.
Keine Gewähr übernimmt Orion Labs für Mängel und Störungen, die auf vom Kunden beigestellten Inhalten, auf unsachgemäßer Nutzung, auf eigenmächtigen Änderungen des Kunden oder Dritter, auf dem Zusammenwirken mit nicht von Orion Labs gelieferter Software oder Hardware oder auf Leistungen Dritter beruhen, die nicht von Orion Labs als Unterauftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen zur Vertragserfüllung eingesetzt werden (insbesondere vom Kunden selbst beauftragtes Hosting, Netzbetrieb sowie Werbe- und Social-Media-Plattformen). Für Unterauftragnehmer und Erfüllungsgehilfen, die Orion Labs zur Vertragserfüllung einsetzt, bleibt Orion Labs nach § 3 verantwortlich.
Auf Online-Marketing-Leistungen ist dieser Paragraph nur anzuwenden, soweit sie ausdrücklich als Werk vereinbart sind (§ 8). Für Online-Marketing-Leistungen, die als Dienstleistungen ohne geschuldeten Erfolg erbracht werden, gelten insbesondere weder die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit noch die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 12 Monate; insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen, und Schadenersatzansprüche richten sich nach § 11.
§ 11 Haftung
Orion Labs haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Orion Labs oder von Erfüllungsgehilfen von Orion Labs beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenso unbeschränkt haftet Orion Labs nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, haftet Orion Labs nicht, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Dieser Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit gilt nur insoweit, als er den Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht im Sinne des § 879 Abs. 3 ABGB gröblich benachteiligt. Soweit der Ausschluss danach unwirksam wäre, tritt an seine Stelle eine Begrenzung der Haftung von Orion Labs für leichte Fahrlässigkeit der Höhe nach auf das für die betroffene Leistung vereinbarte Netto-Entgelt.
Eine weitergehende Haftung von Orion Labs ist ausgeschlossen. Unbeschadet des ersten Absatzes und soweit die Datensicherung nicht nach dem Angebot Gegenstand der Leistungen von Orion Labs ist, haftet Orion Labs für den Verlust von Daten nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde eine ihm zumutbare, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung unterlassen hat; in diesem Fall haftet Orion Labs nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich gewesen wäre.
Soweit die Haftung von Orion Labs ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Orion Labs.
§ 12 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Daten, Zugangsdaten und Projektunterlagen) vertraulich zu behandeln, nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und ausschließlich zu Zwecken der Vertragsdurchführung zu verwenden.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, die einer Partei bereits vor der Mitteilung bekannt waren, die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung geboten ist.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Einschaltung von Unterauftragnehmern nach § 3 sowie die Referenznennung nach § 9 bleiben hiervon unberührt.
§ 13 Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
Bei Verträgen über wiederkehrende oder laufende Leistungen, insbesondere über laufende Betreuung und Wartung, den Betrieb von Systemen sowie laufende Online-Marketing-Leistungen, ergeben sich die Laufzeit, eine allfällige Mindestlaufzeit, eine allfällige Verlängerung sowie die Fristen und Termine der ordentlichen Kündigung aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Trifft das Angebot hierzu keine Regelung, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei unter Einhaltung einer angemessenen Frist ordentlich gekündigt werden.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Orion Labs insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug gerät oder wesentliche Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt.
Kündigungen – ordentliche wie außerordentliche – bedürfen der Textform (§ 14); eine E-Mail genügt. Kündigungen gegenüber Orion Labs können insbesondere an hello@orion-labs.at gerichtet werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 UGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, das am Sitz von Orion Labs in Wien sachlich zuständige Gericht. Orion Labs ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Soweit diese AGB Schriftform oder Textform vorsehen, genügt zur Wahrung der Form auch die Übermittlung per E-Mail oder in sonstiger lesbarer, den Erklärenden erkennen lassender und dauerhaft wiedergabefähiger Form; einer eigenhändigen Unterschrift bedarf es hierfür nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026